Die Frau wird frei geboren ...

Freitag, 10. April 2015, 8.30 Uhr
"Die Frau ist frei geboren ..."
Olympe de Gouges (1748 - 1793)
Von Marianne Thoms

Danton, Marat, Robespierre sind bekannte Namen aus der Zeit der
Französischen Revolution. Aber kaum einer nennt in diesem Zusammenhang
Olympe de Gouges, die galante Kurtisane, fantasievolle
Schriftstellerin und leidenschaftliche Kämpferin für Frauenrechte. In
ihrer legendären "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" von 1791
fordert sie: "Wenn Frauen ein Recht auf das Schafott haben, dann haben
sie auch ein Recht auf die Rednertribüne!" Da ihr - wie allen Frauen -
Letzteres verwehrt bleibt, plakatiert sie ihre streitbaren Ansichten
in Paris und schickt sie der Nationalversammlung zu. Sie ist
ehrgeizig, "will jemand sein", sucht ihren Platz im Frankreich der
Revolution: Aus naiver Anhänglichkeit ans Königshaus wird gemäßigte
Hinneigung zur Republik. Furchtlos und vehement bekämpft sie die
Blutspur des Großen Terrors, mit fatalen Folgen für sich selbst.
(Produktion 2014)

swr2


2014-03-19
> Freitag, 28. März 2014, 8.30 Uhr
> "Die Frau ist frei geboren ..."
> Olympe de Gouges (1748 - 1793)
> Von Marianne Thomas
> via swr2
>
>
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>
>>>> Datum: Tue, 22 Apr 2003 19:54:27 +0200
>>>> Betreff: [inex] Die Frau wird frei geboren und ist dem Mann
>>>> an
>>>> Rechten gleich
>>>>
>>>> ...
>>>>
>>>> Art. 1
>>>> Die Frau wird frei geboren und ist dem Mann an Rechten gleich
>>>> gestellt ...
>>>> Art. 2
>>>> Jedes Individuum, egal ob Mann oder Frau, besitzt das
>>>> unantastbare
>>>> Recht auf Freiheit, auf Eigentum, auf den Schutz durch die
>>>> Gesetze und
>>>> auf Widerstand gegen Unterdrückung.
>>>> Art. 3
>>>> Jede Autorität kann nur von einer wahrhaft nationalen Souveränität
>>>> ausgehen, also von Männern und Frauen gleichzeitig.
>>>> Art. 4
>>>> Die Frau darf in der Ausübung ihrer Rechte, die ihr von Natur aus
>>>> zustehen, nicht durch die fortwährende Tyrannei des Mannes
>>>> eingeschränkt werden.
>>>> Art.5
>>>> Niemand soll gezwungen werden können, etwas zu tun, was nicht
>>>> durch
>>>> das Gesetz vorgeschrieben ist.
>>>> Art. 6
>>>> Sämtliche Bürgerinnen und Bürger müssen gleichermaßen Zugang
>>>> zu
>>>> allen öffentlichen Ämtern, Würden und Positionen haben, gemäß
>>>> ihren
>>>> Fähigkeiten und ohne andere Unterscheidung als die ihrer
>>>> Tugenden und
>>>> Talente.
>>>> Art. 7, 8, 9
>>>> Vonseiten der Gerichte werden keinerlei Ausnahmeregelungen oder
>>>> Gnade für das weibliche Geschlecht eingefordert.
>>>> Art. 10
>>>> Wenn die Frauen ein Recht auf das Schafott haben, so haben sie
>>>> auch das Recht auf die Rednertribüne.
>>>>
>>>>