Metadatenmanifest des BVPA

vorab

Die schönsten Bücher Deutschlands, Österreichs, der Niederlande und
der Schweiz 2009:
9. Dezember 2010 bis 12. Februar 2011, Hauptbücherei am Gürtel, 1070
Urban-Loritz-Platz 2a

* http://www.buecher.at/show_content.php?sid=123&detail_id=3595
* http://www.schoenstebuecher.at/

via v.
in wien


dann


2010/12/10 Karl D <karl.dz@gmail.com>
>
>
>
> mal wieder ein manifest ...

>
> http://www.fotostoria.de/?p=1392
>
> Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA)
> hat in seinem Manifest zum Erhalt digitaler Metadaten dazu aufgerufen
> die in den IPTC-Headern unterbrachten Angaben zum Bild nicht zu löschen.
>
> Text
>
> Manifest zum Erhalt digitaler Metadaten (Metadatenmanifest)
>
> Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.
> Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen
> und welche Bezeichnung zu verwenden ist. (§13 UrhG)
>
> Diese Bestimmung des Urheberrechtes gilt selbstverständlich auch für
> digitale Bilder.
>
> Im Gegensatz zum physisch verbreiteten Foto, kann ein Urhebervermerk am
> digitalen Werk nur in Form von Metadaten erfolgen. Wer diese entfernt,
> nimmt dem Urheber das Recht auf Namensnennung.
>
> Dennoch finden sich schon jetzt im Internet Millionen von Bilddateien,
> deren Metadaten keinen Rückschluss mehr auf den Urheber zulassen.
>
> Der BVPA verurteilt die elektronische Veröffentlichung und Verbreitung
> digitaler Bilder, aus denen die Metadaten und insbesondere die
> Informationen zur Urheberschaft, vor der Veröffentlichung entfernt
> wurden.
>
> Wir fordern jeden, der digitale Bilder elektronisch veröffentlicht
> und / oder verbreitet, auf, die vom Urheber oder dessen Vertreter in
> den Bilddaten hinterlegten Informationen zu bewahren und ausschließlich
> Bilder zu veröffentlichen, die diese Metadaten vollständig enthalten.
>
> Ein außerhalb einer Bilddatei, z.B. im dazu gestellten Text,
> angebrachter Urheberhinweis kann den Erhalt der Metadaten nicht
> ersetzen, da die digitalen Bilder jederzeit aus diesem Kontext
> herausgelöst werden können.
>
> Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die bereits
> existierenden Rechtsvorschriften des §95c UrhG hin, die eine
> unberechtigte Entfernung der Metadaten untersagen.
>
> http://www.bvpa.org/Home/Metadatenmanifest.php

via a.

> ----
> cc42 - current content ...
> http://de.groups.yahoo.com/group/cc42
>

cc
cc


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MfG, Karl Dietz
http://karldietz.blogspot.com