Arbeitnehmerdatenschutz ... soziale Netzwerke

2010/8/31 Karl Dietz <karl.dz@gmail.com>:
> Im kontext zum aki-vortrag am 14.10. in der mediothek ...
>

der war von christa. mit dabei waren 7ieben tln. nicht viel. aber auch
nicht wirklich wenig.

>> Arbeitnehmerdatenschutz soll Regelung für soziale Netzwerke enthalten
>> via Internet-Law von Stadler am 23.08.10
>>
>> Zur geplanten Regelung des Beschäftigtendatenschutzes liegt ein neuer
>> Referentenentwurf vom 11.08.2010 vor. Die MMR hat die drei bisherigen
>> Entwürfe in einer Synopse gegenübergestellt. Die Kritik an den
>> bisherigen Entwürfen ist zum Teil berücksichtigt worden.
>>
>> In § 32 Abs. 6 S. 3 BDSG soll eine eigene Regelung für Daten aus
>> sozialen Netzwerken eingefügt werden, die lautet:
>>
>> Bei Daten aus sozialen Netzwerken, die der elektronischen Kommunikation
>> dienen, überwiegt das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten; dies
>> gilt nicht für soziale Netzwerke, die der Darstellung der beruflichen
>> Qualifikation dienen.
>>
>> Das bedeutet, dass Arbeitgeber Daten aus sozialen Netzwerken wie
>> Facebook grundsätzlich nicht erheben dürfen. Anders ist dies bei Daten
>> aus Netzwerken wie z.B. Xing, bei denen es gerade darum geht, seine
>> berufliche Qualifikation darzustellen.
>>
>> (via Beck-Blog)
>
>>
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>
> das blog von ra stadler ist ein super blog.
>
> --
> MfG, Karl Dietz
> http://karldietz.blogspot.com
>

und wer heute ab 19h online ist,
kann via twitter a bit meinen vhs-vortrag mitverfolgen. so der plan.

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MfG, Karl Dietz
http://karldietz.blogspot.com