> infos ... k.
>
>
>>>>> On 9/7/05, Eric Steinhauer <eric.steinhauer@myfaz.net> wrote:
>>>>>> Ein Buch im Sinne von § 53 Abs. 4 UrhG? Eine Legaldefinition kenne ich
>>>>>> nicht. Ist Buch hier ein besondrer Rechtsbegriff oder ist der
>>>>>> allgemeine,
>>>>>> gar der buchwissenschaftliche Buchbegriff zugrundezulegen. Für
>>>>>> Juristen
>>>>>> eine
>>>>>> herrliche Frage! Dem Wortsinn nach wird eine Diplomarbeit sicher ein
>>>>>> Buch
>>>>>> sein, insofern man darunter eine "in einem Umschlag oder Einband durch
>>>>>> Heftung zusammengefaßte, meist größere Anzahl von leeren,
>>>>>> beschriebenen
>>>>>> oder
>>>>>> bedruckten einzelnen Papierblättern oder Lagen bzw. Bogen" versteht.
>>>>>> So
>>>>>> liest es sich bei Hiller, Wörterbuch des Buches. Danach ist eine
>>>>>> Diplomarbeit, sofern sie nicht als lose Blätter in einer Juris-Mappe
>>>>>> angeboten wird, ein Buch im tatsächlichen Sinn. Nun könnte man vom
>>>>>> Sinn
>>>>>> und
>>>>>> Zweck des § 53 Abs. 4 UrhG eine einschränkende Auslegung vornehmen
>>>>>> und
>>>>>> nur
>>>>>> solche Bücher als Buch gelten lassen, die im Buchhandel erschienen
>>>>>> sind.
>>>>>> Auf
>>>>>> die erhebliche Auflagenhöhe würde ich hierbei nicht abstellen, da hier
>>>>>> Widersprüche mit den Vorschriften über Pflichtexemplare auftreten
>>>>>> können.
>>>>>> Dort unterliegen schon Auflagen ab 20 Exemplaren einer
>>>>>> Ablieferungspflicht,
>>>>>> vgl. etwa § 3 Abs. 1 Nr. 3 PflExG Berlin. Als gesetzgeberischer Zweck
>>>>>> für
>>>>>> §
>>>>>> 53 Abs. 4 findet sich in der Kommentarliteratur der Gedanke, daß eine
>>>>>> Einsparung von Anschaffungskosten durch Kopien verhindert werden soll.
>>>>>> Also
>>>>>> kann man sagen, was ich nicht anschaffen kann, weil es nicht
>>>>>> anschaffbar
>>>>>> ist, da kann ich auch keine Anschaffungskosten ungerechtfertigt
>>>>>> einsparen.
>>>>>> Also wäre § 53 Abs. 4 UrhG bei nicht im Handel erhältlichen
>>>>>> Diplomarbeiten
>>>>>> unanwendbar. Hinter dem Schutz der Anschaffung steht aber der Schutz
>>>>>> der
>>>>>> wirtschaftlichen Interessen der Nutzungsberchtigten, also etwa des
>>>>>> Autors.
>>>>>> Meiner Ansicht nach ist er auch im Falle einer nicht gehandelten
>>>>>> Arbeit
>>>>>> insoweit schützenswert, als er immerhin die Möglichkeit hat, die
>>>>>> Arbeit
>>>>>> im
>>>>>> Handel anzubieten. Er würde dann aber durch die freie
>>>>>> Kopiermöglichkeit
>>>>>> seiner "ungehandelten" Diplomfassung in seinen Absatzchancen
>>>>>> geschmälert.
>>>>>> Wenn ich die Ansicht von Herrn Müller zugrundelege, dann kann nämlich
>>>>>> folgendes passieren: Die nicht im Buchhandel erhältliche Diplomarbeit
>>>>>> von
>>>>>> Dipl.-Ing. Emsig steht mit seiner Zustimmung in seiner
>>>>>> Hochschulbibliothek.
>>>>>> Diese Arbeit dürfte frei kopiert werden. Wenn Emsig sich entscheidet,
>>>>>> auf
>>>>>> eigene Kosten seine Arbeit völlig textidentisch bei einem
>>>>>> Print-on-demand-Anbieter im Buchhandel mit ISBN erscheinen zu lassen,
>>>>>> dann
>>>>>> dürfte dieses Buchhandelsexemplar nicht kopiert werden. Das ist
>>>>>> merkwürdig.
>>>>>> Das Urhberrecht schützt doch Werke als geistige Schöpfungen und nicht
>>>>>> Werkstücke. Das Werk aber ist in beiden Ausgaben, Diplom-Version und
>>>>>> ISBN-Buch, völlig identisch. Von daher würde ich meine Lösung
>>>>>> vorziehen
>>>>>> und
>>>>>> für § 53 Abs. 4 UrhG einen tatsächlichen, lebensweltlichen Buchbegriff
>>>>>> zugrundelegen. Das scheint mir konsequenter.
>>>>>> Unterhalten kann man sich freilich darüber, ob man nicht bei einer
>>>>>> "bloßen"
>>>>>> Diplomarbeit zwei Jahre nach Einstellen in die Bibliothek § 53 Abs. 4
>>>>>> UrhG
>>>>>> doch entsprechend anwendet. Anderenfalls wäre der Schutz der im
>>>>>> Buchhandel
>>>>>> nicht vertriebenen Arbeit weitergehend. Wie schon im letzten posting
>>>>>> geschrieben, bin ich hier etwas unschlüssig. Tendiere jetzt aber doch
>>>>>> wohl
>>>>>> zu einem vorsichtigen ja was die Möglichkeit einer Ganzkopie in den
>>>>>> Grenzen
>>>>>> von § 53 Abs. 4 UrhG angeht.
>>>>>>
>>>>>> Eric Steinhauer
>>>>>> www.steinhauer-home.de
>>>>>>
>>>>
>>>> +
>>>>
>>>> http://www.bibliotheksrecht.de/2009/09/28/juristisches-publizieren-2-7057693/
>>>>
>>>> zu
>>>>
>>>> Florian Knauer, Neue juristische Publikationsformate im Internet :
>>>> Stand, Perspektiven und Auswirkungen von Open Access, Wikis, Blogs,
>>>> Twittern und Podcasts, in: NJOZ 2009, H. 35, Abschnitt 3004-3017
>>>>
>>>
>>>
>>> +
>>>
>>>
>>> RT @Twittagspause RT @kleinernick Jesus hat auch mit 12 Followern
>>> angefangen.
>>>
>>>
>>
>> +
>>
>> Helmut Hiller: Wörterbuch des Buches, 1967
>> http://books.google.de/books?id=12tMAAAAMAAJ
>>
>
> +
>
> RT @iRightsinfo: Verdi hat ... Positionspapier z UrhR
> ... veröffentlicht http://bit.ly/aBsEUv - Kritik:
> http://bit.ly/95qGOn
>
> 0311 via t. spez. der feed der bibliothekarin d.
>
> cc clara-liste. dito. so to say: inetbib mit anderen mitteln ...
>
"Die seit 1969 in London lebende Susan Hiller (*1940 in
Tallahassee/Florida) ist eine der einflussreichsten Künstlerinnen
Großbritanniens, vielleicht weil sie ihrer Zeit im Rückblick stets
voraus war. Sie hat bereits in den 1970er Jahren mit innovativen und
partizipatorischen Methoden kollektive Erfahrungen wie etwa das
Träumen und Erinnern untersucht, später auch UFO-Begegnungen oder
Nahtod-Erlebnisse. Hiller arbeitet mit einem breiten Spektrum von
Medien wie Sprache und Zeichnung, Film und Fotografie, Fundstücken und
Objekten, Audio- und Videoinstallationen. Mit der häufig eingesetzten
Methode des Materialsammelns, Archivierens und Analysierens gehört sie
zu den konzeptuell arbeitenden Künstlern der ersten Generation, doch
setzte sie von Anfang an auch Mittel des Surrealismus wie etwa die
'Ecriture Automatique' oder der empirischen Forschung ein und
thematisiert übernatürliche oder visionäre Erfahrungen von Menschen in
ihren Projekten. Im Zentrum von Susan Hillers Werk steht der Mensch
und die Erforschung der kulturellen und sozialen Phänomene, die seine
Identität unheimlich oder unbewusst beeinflussen. Die Künstlerin war
mit Schlüsselwerken ihres Oevres bereits 2006 an der Ausstellung This
Land is my Land (mit J. Street Project, 2005) und 2007 an dem Projekt
Romantischer Konzeptualismus (mit Dedicated to the Unknown Artist,
1972-76) in der Kunsthalle Nürnberg beteiligt. Es hat also eine
gewisse Logik, dass Susan Hillers erste große Einzelausstellung in
Deutschland in Nürnberg stattfindet."
Quelle: Kunsthalle Nürnberg
Wikipedia-Artikel (eng.) zu Susan Hiller
Homepage Susan Hiller
1302 via a.
>
> --
> MfG, Karl Dietz
> http://karldietz.blogspot.com
>