>> Gabriele Beger
>> Urheberrecht für Bibliothekare
>> Eine Handreichung von A-Z
>> XVI, 128 Seiten, 978-3-939438-02-1
>>
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>
> "
>
> Kleine Münze bedeutet im Urheberrecht Deutschlands (niedergelegt im
> UrhG) die unterste Grenze eines gerade eben noch urheberrechtlich
> geschützten Werkes. Der Begriff betrifft Gestaltungen, die die
> Anforderungen des urheberrechtlichen Werkbegriffs erfüllen und so für
> einen rechtlichen Schutz prinzipiell in Betracht kommen. Allerdings
> verfügen sie über eine lediglich geringe schöpferische Ausdruckskraft
> (sog. Schöpfungs-, Gestaltungs-, oder Werkhöhe); das lässt die
> Schutzwürdigkeit wiederum anzweifeln. Das deutsche Recht akzeptiert
> die kleine Münze - außer bei Gebrauchsgrafiken - seit je als
> urheberrechtlich schutzwürdig.
>
> "
>
> via wiki p
> dort 235 artikel in der kategorie
>
>
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was anderes:
=== Fingeralfabete. ===
Die ersten Aufzeichnungen finden wir im Buch "Libro llamado Refugium
infirmorum" von Melchor de Yebra (1526 - 1586). Das Buch wurde erst 7
Jahre nach dessen Tod veröffentlicht und zeigt das erste derzeit
bekannte einhändige Fingeralfabet. (22 Buchstaben in 21 Zeichen. (y
und z sind identisch)
spannend
via aki-wiki
s.a. das ist der daumen, der schüttelt die pflaumen, ... kennt ihr alle.
s.a. eines meines picasa webalben ist seit heute nur noch für mich zu
sehen ... bis die urheberrechtlichen zusammenhänge geklärt sind. und
das kann dauern ...
>>
>> --
>> MfG, Karl Dietz
>> http://karldietz.blogspot.com
>>